AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Diamantbohr- & Sägetechnik Harald Roppel

Abschluss
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Abschlüsse und Vereinbarungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit Beginn der Ausführung unserer
Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind – soweit auf ihnen nicht anderes vermerkt ist – verbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird oder bereits ausgeführt ist. Sämtliche mündliche und fernmündliche Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Ansatz: der Bohrpunkte und Sägeschnitte.
Die Bohrpunkte mit Angabe der Öffnungsdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrung und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

Gestellung von Wasser und Strom
Vom Auftraggeber sind Wasser und Strom in maximal 60 m Entfernung von der Arbeitsstelle für uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gerüste sind in erforderlicher Menge und Größe nach den Vorschriften der BBG für die Dauer der Arbeit vorzuhalten. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleiten:
Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)
Strom bei Bohrarbeiten: 220 I 380 V 16 Ampere
Strom bei Säge- und Schneidearbeiten: 380 V 35 Ampere

Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten
Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Betriebsleitung unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Richtsätze berechnet. Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfallvorschriften. Können wird durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch Falschangaben der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

Baustellenverkehr
Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass unsere Fahrzeuge die Baustellen frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, sind wir berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Sondergenehmigungen
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen.
Durch chemische, thermische oder radioaktive Einwirkung ganz oder teilweise unbrauchbar gewordene Geräte oder Werkzeuge sind vom Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen bzw., durch Zeitmiete bis zur Wiedergestellung abzugelten.

Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäß zu VOB, Teil A, 13, 14 – ausdrücklich ausgeschlossen.

Haftung
Eine Haftung für Wasserschäden kann von uns in keinem Fall übernommen werden; auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte, oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Mängelrügen hat der Auftraggeber unverzüglich entweder noch während der Auftragsausführung oder spätestens bis zur Unterzeichnung des Lieferscheins geltend zu machen. Sie berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung
der fälligen Rechnungsbeträge. Bei Beanstandungen, die wir als berechtigt anerkennen, werden wir nach unserer Wahl nachbessern, oder dem Auftraggeber eine angemessene Gutschrift leisten.

Lieferfristen und Liefertermine
Termine halten wir soweit irgend möglich ein, sie gelten jedoch stets nur als annähernd. Höhere Gewalt, oder eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftraten, berechtigen uns zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressansprüche des Auftraggebers. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Wetterbedingungen und sonstige Umstände gleich, die uns die Ausfüllung unserer Leistung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, wie z.B. Feier, Mangel an Rohrmaterial, Behinderung der Verkehrswege etc. Der Auftraggeber kann von uns eine Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung erbringen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten.

Vorbehalte
Ergibt sich nach Ausführung der Arbeiten, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung. Für die Dauer von 4 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Lohntarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5% anzupassen.

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage unseres Angebots und der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind wir berechtigt, wöchentliche Teilrechnungen zu erstellen. Unsere Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Alle unsere Forderungen werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu berechnen.

Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht.